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Zum Umgang mit Missionaren
Vor Jahren wurde ich von einem "Freund" auf eine "Party" eingeladen. Die "Party" nahm eine überraschende, unvorhersehbare Wendung, als mich eine Frau nach meiner "Beziehung zu Gott" fragte. Ich war direkt in ein Nest fundamentalistischer Missionare gelockt worden, und zwar von einer derart fundamentalistischen Sorte, dass sie noch von harten Fundamentalisten als extrem angesehen werden. Eingangs genannte Frau konnte diese Frage nur stellen, weil sie davon ausgehen konnte, dass ich eine grundsätzliche christliche Vorstellung von Gott habe - ein personeller Gott, der zudem noch als Richter/Strafergestalt in Erscheinung tritt. Nicht etwa die Weltseele oder der Gott der Saufgelage, der zur Rechten des Gottes der Arbeit sitzt. Alleine die Gegenfrage "Welchen meinst Du denn?" hätte sie etwas aus dem Konzept gebracht. Im Umgang mit einem Missionar sollte man sich immer daran erinnern, dass er etwas von uns will, nämlich uns bekehren, nicht umgekehrt. Ich habe mich nicht zu rechtfertigen, warum ich es für Unsinn halte, was er glaubt, sondern er muss vor mir rechtfertigen, warum es Sinn ergibt, was er glaubt. Der Missionar setzt zwangsläufig ein grundsätzliches Wissen bei mir voraus, und einen Konsens über bestimmte Dinge. Je weniger Wissen man hat, je weniger Konsens man zeigt, je mehr man hinterfragt oder nicht versteht, desto mehr muss der Missionar Grundlagenarbeit leisten und mehr und mehr aus dem Nichts aufbauen. Man darf aber nie den Fehler machen, den ich zwischendurch gemacht habe, und zwar intellektuelle Aufrichtigkeit von Missionaren erwarten. Missionare werden so gut wie nie zugeben, dass sie im Unrecht sind, weil sie von vorneherein beschlossen haben, im Recht zu sein; wenn sie mal im Unrecht sind, dann ist das für sie nur vorübergehend, so lange, bis sie ein besseres Argument für die "Wahrheit" gefunden haben. Wenn sie sich überhaupt diese Mühe geben und nicht einfach weiter machen wie bisher. KommentierenBitte beachten: Kommentare sind nicht sofort sichtbar, sondern werden erst nach einer kurzen Prüfung freigegeben, sofern keine rechtliche Beanstandung vorliegt. |