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Von den Grundrechten
In einer Diskussion mit einem Anarchisten haben ich die Frage erörtert, ob Artikel 12 GG ein "Recht auf Arbeit" garantiert. Natürlich nicht, dem lag ein vollkommen falsches Verständnis der Grundrechte zugrunde. Denn die Grundrechte stellen im wesentlichen einen Unterlassungsanspruch dar - sie formulieren ein Recht auf die Abwehr staatlicher Gewalt. Aus dem Recht auf freie Meinung lässt sich aber kein Leistungsanspruch ableiten. Dass ich diesen Text veröffentlichen kann - im Rahmen meiner Webseite durch ein selbst programmierten Content Management Systems - ist zum Grossteil durch meine Leistungen (und natürlich die vieler tausend anderer Menschen) möglich. Die muss von mir erbracht werden (und von anderen). Ich habe keinen Anspruch darauf, dass mir der Staat einen Computer, Webspace, DSL, ein CMS und eine Datenbank zur Verfügung stellt. Von den technischen Kenntnissen ganz zu schweigen. Artikel 12 GG garantiert mithin auch kein Recht auf Arbeit, sondern nur das Recht, einer Arbeit ungestört nachgehen zu können. KommentierenBitte beachten: Kommentare sind nicht sofort sichtbar, sondern werden erst nach einer kurzen Prüfung freigegeben, sofern keine rechtliche Beanstandung vorliegt. |